Rassistischer Nationalismus: Apartheid in der Schweiz und der DDR?
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Mögen die Systeme – die liberal-kapitalistische Schweiz und die autoritär-sozialistische DDR – auch unterschiedlich gewesen sein, ihre Reaktion auf die notwendige Anwesenheit von Arbeitskräften aus dem Ausland fiel gleich aus. Segregation war das Mittel der Wahl.
Ein Nachkriegsdilemma mit Auswirkungen bis heute
Sowohl die Staaten in Westeuropa als auch die Staaten des Ostblocks sahen sich nach dem Zweiten Weltkrieg mit einem Dilemma konfrontiert. Auf der einen Seite verlangte die wirtschaftliche Dynamik nach zusätzlichen Arbeitskräften, die nur aus dem Ausland kommen konnten. Auf der anderen Seite waren die ansässigen Bevölkerungen nicht bereit für die Neuankömmlinge. Das vielzitierte Bonmot Max Frischs brachte die Situation nicht nur für die Schweiz treffend auf den Punkt: «Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen.»
Während Kolonialstaaten wie Grossbritannien oder Frankreich schon weit früher mit der unliebsamen Tatsache konfrontiert waren, dass die wirtschaftliche Emigration eigener Bevölkerungsteile in die Kolonien auch zu einer Immigration von Bevölkerungsteilen aus den Kolonien führte, stand diese Lektion in kapitalistischer Wirtschaftslogik für Staaten wie die Schweiz noch aus. Eine Wirtschaft, die aufgrund von Exporten schneller wächst als die eigene Bevölkerung, wird früher oder später auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen sein, will sie weiterhin wachsen. Kaum ein Land wurde von dieser Dynamik so überrumpelt wie die Schweiz.
Einerseits profitierte die einheimische Arbeiter:innenschaft vom Wirtschaftswachstum, verdoppelten sich «bis Mitte der 70er», schreibt Thomas Buomberger in seinem Buch «Kampf gegen unerwünschte Fremde» (2004), doch die «Reallöhne der Arbeiter». Andererseits stieg der Anteil der Arbeitsmigrant:innen nach dem Zweiten Weltkrieg dramatisch, betrug die Zahl «kontrollpflichtiger ausländischer Arbeitskräfte» gemäss Buomberger 1964 doch «721’000». Sie hatte sich innerhalb von sechs Jahren verdoppelt. Der Anteil von 26% Ausländer:innen (Menschen ohne Schweizer Pass) an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zeugt noch 2023 vom Umgang der Schweiz mit den Gastarbeiter:innen.
Schweiz und Italien
Aufgrund der Zerstörungen rund herum konnte sich die Schweizer Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg fast konkurrenzlos entfalten. Nicht nur forderte der Wiederaufbau Europas ungezügelte Produktivität, sondern die Zerstörung gerade der Industrie Deutschlands hatte auch die Konkurrenz wesentlich reduziert. Nachdem die Anspannungen der Kriegsjahre allmählich nachgelassen hatten, schien es fast, als würde die Schweiz paradiesischen Zuständen entgegeneilen.
Tatsache ist, dass das Bruttoinlandprodukt (die übliche, wenn auch umstrittene Kennzahl zur Wirtschaftsgrösse) der Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg im Vergleich zur Zeit davor steil anstieg. Einzig in den Siebzigern sorgten der Zusammenbruch des internationalen Währungssystems (Bretton Woods) sowie der Ölschock für einen rückblickend vergleichsweise geringen Wachstumseinbruch. Insgesamt betrug das durchschnittliche Wachstum zwischen 1950 und 1973 über vier Prozent. Die zunehmende Umorientierung der spätkapitalistischen Wirtschaft von der Bedürfnisbefriedigung hin zur Erzeugung und Erfüllung von Konsumwünschen begann voll durchzuschlagen.
Rasch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde deutlich, dass die wachsenden Unternehmen ihre neuen Stellen nicht mehr würden besetzen können. Im Süden standen Länder – namentlich Italien – bereit, die gerne Arbeitskräfte exportierten. Das kam der Schweiz gelegen. Auf binationaler Ebene regelten Anwerbungsabkommen die Rekrutierung von Arbeitskräften durch Schweizer Unternehmen in Italien. Bemerkenswerterweise verfolgten jedoch beide Länder zunächst eine Politik zuungunsten der Arbeiter:innen.
Das berüchtigte Saisonierstatut
Zwar geht das Saisonierstatut noch auf die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zurück, zur vollen Entfaltung kam es jedoch erst danach. Es sah vor, dass Arbeitskräfte aus dem Ausland zwar unbeschränkt in die Schweiz ziehen durften. Sie konnten jedoch nur für den Zeitraum eines knappen Jahres bleiben. Danach wurden sie zurückgeschickt und gegebenenfalls erneut angeworben. Diese Praxis kam vor allem der Wirtschaft zugute, die entsprechend ihrer Prduktionsauslastung Arbeitskräfte rekrutieren konnte.
Während sich die Schweiz nicht um arbeitslose Menschen kümmern musste, sicherte die begrenzte Aufenthaltsdauer der Arbeitskräfte die Rückbindung an das Herkunftsland. Für den italienischen Staat ging es dabei vor allem um den Rückfluss von Geld und Kompetenz. Institutionell schlecht abgesichert geriet der Umgang mit den sogenannten Gastarbeiter:innen zu einem zynischen Menschenschacher zwischen Staaten. Bis Mitte der 60er hatte dieses Regime bestand, bevor veränderte Umstände in Europa insgesamt auch die Situation der Gastarbeiter:innen in der Schweiz ein wenig verbesserten.
Die Kehrseite für die Wirtschaft
Dass die Wirtschaft nicht nur profitierte, liegt auf der Hand. Die Ausbeutung billiger Arbeitskräfte aus dem Süden, die unter prekären Bedingungen angestellt waren, verhinderte eine stetige Modernisierung der Wirtschaft. Die Automatisierung etwa hinkte aufgrund der allzu leicht verfügbaren Hände hinterher und unrentable Sektoren hielten sich länger. Zugleich drohte alljährlich der Verlust von Kompetenzen, wenn die eingearbeiteten Arbeitskräfte zurückgeschickt wurden.
Moralisch verwerfliche Massnahmen bringen, und das ist wichtig festzuhalten, auch der Wirtschaft nicht nur Vorteile. Die in der Schweiz durch alle Bevölkerungsschichten verbreitete Vorstellung, unbehelligt Gewinne anhäufen und Verluste auslagern zu können, erweist sich nachgerade als irrwitzig. Bei aller Schlaumerei in der Ausbeutung von günstigen Gelegenheiten gibt es keine Abkürzung ins Paradies.
Folgen für die Gastarbeiter:innen
Weit schwerer als die Wirtschaft, die lediglich nach den ersten Jahren der Narrenfreiheit gegenüber der europäischen Konkurrenz zurückzufallen drohte, traf die Situation die Gastarbeiter:innen. Schliesslich ging es bei ihnen um das alltägliche Leben und nicht bloss um die Gewinne am Jahresende. Zur notorischen Unsicherheit der eigenen Zukunft gesellte sich die immense Herausforderung, Mal für Mal in einer Gesellschaft Fuss fassen zu müssen, die von der Anwesenheit der Gastarbeiter:innen am liebsten nichts gewusst hätte. Zugleich waren die Familien dieser Saisoniers abhängig von den Löhnen aus der Fremde, sodass sich die Gastarbeiter:innen aus Angst, zurückgeschicht und durch neue Billigarbeiter:innen aus Italien ersetzt zu werden, kaum gegen die tiefen Löhne oder Ausgrenzung auflehnten.
Bildeten die Gastarbeiter:innen nach dem Zweiten Weltkrieg ohnehin die unterste ökonomische Schicht, versagte ihnen das Saisonierstatut auch kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Kaum verwunderlich liess ihre Unterbringung – häufig schäbige Behausungen an den Siedlungsrändern – zu wünschen übrig. Buomberger schreckt angesichts dessen nicht davor zurück, die «Gemeinsamkeiten mit einem Apartheid-Staat» und die «Schweizer Herrenmenschen-Attitüde» hervorzuheben.
Herrenmenschen hüben und drüben
Dass dieser Vergleich nicht ganz von der Hand zu weisen ist, zeigt das bis heute weit verbreitete Selbstverständnis der Menschen in der Schweiz, der Wohlstand verdanke sich hauptsächlich, wenn nicht gar allein dem eigenen Fleiss und der eigenen Tüchtigkeit. Selbstredend heben sich die Schweizer:innen diesbezüglich vor allem von Menschen aus dem Süden ab. Demnach ist, nicht zuletzt nach calvinistisch-reformatorischer Logik, selbst Schuld, wer aufgrund der eigenen Tugendhaftigkeit nicht auch ökonomisch prosperiert. Oder umgekehrt: Wer reicht ist, hat das – moralisch – verdient.
Das kolonialistische Erbe des Herrenmenschtums, das der Nationalsozialismus insbesondere mit Blick auf Osteuropa noch auf die Spitze getrieben hatte, prägte auch die DDR. Als Insel der Glückseligen sah sich der neue Staat doppelt isoliert. Abgeschnitten von seinen Bezügen zum Westen bestand gleichzeitig eine historische Überlegenheitsattitüde gegenüber dem slawischen Osten fort. Ein gesellschaftliches Grundgefühl, «Angehörige einer überlegenen deutschen Nation und Kultur zu sein», widerspiegelte sich etwa in der «stereotypischen Haltung besonders gegenüber Polen», unterstreicht der Historiker Harry Waibel in seinem Buch «Der gescheiterte Antifaschismus der SED» (2014). Die Brüderlichkeit im sozialistischen Lager blieb – erst recht gegenüber den sozialistischen Staaten im Süden – zumindest brüchig.
Die DDR und ihre Bruderstaaten
Waren auch die Gründe andere, so gleicht die Situation in der DDR derjenigen in der Schweiz verblüffend. Aufgrund der Abwanderung war die DDR gezwungen freie Stellen mit Arbeitskräften aus dem Ausland zu besetzen. Gelegen kamen in dieser Situation die Beziehungen zu den kommunistischen Bruderstaaten im globalen Süden. Abkommen mit diesen verschafften der DDR nicht nur die benötigten Hände, sondern ermöglichten es ihr überdies, sich als grosszügige Entwicklungshelferin darzustellen.
Vornehmlich in Vietnam, Mosambik, Angola, Algerien und Kuba rekrutierte die DDR ab den Sechzigern – im Kontext des Mauerbaus – ihre Arbeitskräfte. Aber auch in Polen oder Ungarn wurde die sozialistische Führung fündig. Gerade in den grenznahen Gebieten Polens entwickelte sich im Rahmen eines «Pendlerabkommens» schon früh ein grenzüberschreitender Verkehr, hält der Historiker Patrice G. Poutrus in einem Artikel über «Die sogenannten Vertragsarbeiter in der DDR» (2022) fest und sieht die Migration in der DDR generell einer «politischen Nützlichkeitserwartung» unterworfen.
Kontrolle vom staatlichen Bereich…
Diese staatliche definierte Nützlichkeitserwartung sorgte nicht nur für eine strenge Kontrolle der Ein- und Ausreisen, sondern auch für ein striktes Regime im Inneren. Abgesehen von den grenzüberschreitenden Pendler:innen blieb die Aufenthaltsdauer für Vertragsarbeiter:innen beschränkt und wurde nur im Bedarfsfall einmalig verlängert. Die Integration der Vertragsarbeiter:innen in die einheimische Bevölkerung sollte vermieden werden. Einerseits, um die leichter kontrollierbare Homogenität im Innern zu erhalten, und andererseits, um die entwicklungshelferische Rückführung ausgebildeter Arbeitskräfte in die Bruderstaaten zu erleichtern.
Die Einbindung der Vertragsarbeiter:innen in die Gesellschaft erfolgte entsprechend entlang der staatlichen Strukturen, zu denen in der sozialistischen DDR natürlich auch die Betriebe zählten. Während der Staat der Selbstorganisation prinzipiell misstraute, bestand für die Vertragsarbeiter:innen – bei gleichzeitigem Ausschluss aus allen anderen Organisationen – ein Zwang zur (finanziellen) Mitgliedschaft im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der staatlichen Gewerkschaft der DDR. Dennoch kam es aufgrund der Arbeitsbedingungen oder nicht eingehaltener Ausbildungsabmachungen auch zu Streiks der Vertragsarbeiter:innen.
… bis in den Intimbereich
Die Unterbindung einer Eingliederung in die einheimische Gesellschaft ging jedoch weit über diese öffentlichen Massnahmen hinaus. Besass die Leitung der Wohnheime Schlüssel zu den einzelnen Zimmern der Vertragsarbeiter:innen, oblag es ihrer Willkür, staatliche Regelungen durchzusetzen. Waren Beziehungen zwischen Vertragsarbeiter:innen und Einheimischen verpöhnt, so standen Schwangerschaften unter Strafe. Es drohten Zwangsabtreibungen und Abschiebungen.
Eine Heirat im Fall einer Beziehung zwischen Vertragsarbeiter:innen und Einheimischen kam ohnehin kaum in Frage, erteilten die Staaten – die DDR ebenso wie die Herkunfstsstaaten – doch selten die Erlaubnis. Die permanente Ansiedlung von Vertragsarbeiter:innen als vollwertige Staatsbürger:innen der DDR war nicht im Interesse des Staats. Ihm war vor allem an menschlicher Manövriermasse gelegen. Die Herkunftsstaaten wiederum wollten ungern auf die Kompetenzen und vor allem die vertraglichen Lohnabgaben der Vertragsarbeiter:innen verzichten.
Liessen sich Frauen auf ausländische Arbeitskräfte ein, konnte das im schlechtesten Fall dramatische Auswirkungen haben. Insbesondere, wenn es sich bei diesen Frauen um vermeintlich unangepasste oder asoziale Personen handelte. Der MDR-Podcast «Diagnose: Unangepasst» schildert die Geschichte zweier junger Frauen, die sich in ungarische Vertragsarbeiter verliebten.
Unähnliche Ähnlichkeit
Erscheinen die Situationen nach dieser Darstellung tatsächlich sehr ähnlich, so ist insbesondere der Unterschied im Ausmass der Arbeitsmigration hervorzuheben. Stieg die ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz bis Mitte der Sechziger gemäss Buomberger auf rund 15%, betrug «der Anteil ausländischer Staatsbürger an der Wohnbevölkerung» in der DDR noch 1989 «nur 1 Prozent», schreibt Almut Zwengel im Sammelband «Die ‹Gastarbeiter› der DDR» (2011). Rund die Hälfte davon waren Vertragsarbeiter:innen, ebenfalls einen grossen Anteil hatten die stationierten Soldaten aus der Sowjetunion. Auch durchdrang die staatliche Kontrolle in der DDR weit mehr Lebensbereiche als in der Schweiz. Diese staatlich praktizierte Segregation soll jedoch in keiner Weise «die Apartheid» entschuldigen, die «in liberalen Demokratien über das individuelle Bewusstsein» operiert, wie Angelo Maiolino in seinem Buch «Als die Italiener noch Tschinggen waren» (2011) unterstreicht.
Festzuhalten ist mit Blick auf die Herrenmenschenattitüde immerhin: Das liberal-kapitalistische Europa ging genauso wie das autoritär-sozialistische von einer ständig zur Verfügung stehenden Arbeitsbevölkerung im Süden aus, die nach eigenem Gutdünken ausgebeutet werden konnte. Bis heute bestehen berechtigte Lohnforderungen von Vertragsarbeiter:innen aus Mosambik gegenüber der untergegangenen DDR, die auch die BRD nicht schultern will.
Auch wenn Europa mittlerweile politische anders als zu Zeiten des Kalten Kriegs aussieht, hat sich an dieser Ausbeutungsmentalität bis heute wenig geändet. Der Osten beginnt fünfzig Jahre nach dem Westen einzig zu lernen, dass sich die Migrationsströme in einer globalen Welt nicht nach Gutdünken eindämmen lassen. Mit dem Dilemma zwischen unliebsamer Migration und erwünschtem Wirtschaftswachstum sind wir – in Europa – längst noch nicht fertig.
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Interessante Parallele, der ich mir bis anhin nicht bewusst war. Und spannend zu sehen in diesem Kontext der neuste Dokfilm von Regisseur Samir über Gastarbeiter in der Schweiz: „Die wundersame Verwandlung der Arbeiterklasse in Ausländer“ (diesen Herbst im Kino). Ebenso ernüchternd das negative Ergebnis der Volksabstimmung vom 22. September 2024 zur Abschaffung der Wartefrist für Stipendien an vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich./Sw