Rassistischer Nationalismus: Parallelen und altbekannte Probleme (Teil V)

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Mit der Wende konvergieren die Geschichte der Schweiz und die Geschichte Ostdeutschlands. Breitet sich der Rechtspopulismus auch hüben wie drüben aus, gibt es dennoch wesentliche Unterschiede. Ein Bild der Schweiz als folkloristisches Museum ökonomischer Profiteur:innen etabliert sich. Im Osten hält die Selbstfindung an.

 

Von der patriarchalen Panik bis zur Stunde null

 

Hat der moderne Rassismus seine Wurzeln im Kolonialismus der Neuzeit, als die zunehmende Zwangsarbeit in Form von Sklaverei nach einer Rechtfertigung verlangte, findet er seinen Gegenstand inzwischen – in Europa mehr noch als in den Vereinigten Staaten von Amerika mit ihren Nachfahren von einstigen Sklav:innen – in der Immigration. Seine Ausrichtung hat sich gewissermassen umgekehrt. Wo die europäischen Nationalstaaten nach ihrer ethnischen und institutionellen Konsolidierung im 19. Jahrhundert als relativ homogene Gemeinwesen kolonialistisch nach aussen drängten, verloren sie insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg nicht nur ihre Kolonien im Äusseren, sondern aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Arbeitskräften auch zunehmend ihre ethnisch definierte Homogenität im Inneren.

 

Der sogenannte Union Jack Grossbritanniens ist der Inbegriff kolonialistischer Expansion im Zeichen des Nationalstaats während des 19. Jahrhunderts, verweist aber auch auf die prekäre Homogenität im Inneren. (© Neri Vill, pixabay.com)

 

Arbeitsmigration prägte die gesellschaftliche und politische Entwicklungen in der BRD und der Schweiz bereits in den Fünfzigerjahren (Rassistischer Nationalismus, Teil I). Obwohl diese in der DDR im Vergleich mit der Schweiz verschwindend ausfiel, segregierten sowohl die sozialistische DDR als auch die liberale Schweiz die Vertrags- bzw. Gastarbeiter:innen (Rassistischer Nationalismus, Teil II). Mit der sogenannten Überfremdungsinitiative zur Begrenzung der Einwanderung erreichte die Auseinandersetzung um den Umgang mit der Arbeitsmigration in der Schweiz Ende der Sechziger ihren Höhepunkt. Zeichnete sich im Zuge dessen ein strategischer Nationalismus ab, mithilfe dessen sich die demokratische Debatte in der Schweiz bis heute bestimmen lässt, setzte die DDR aufgrund des inneren Zerfalls insbesondere in den Achtzigern ihrerseits auf den gesellschaftlichen Kitt eines rassistische grundierten Nationalismus (Rassistischer Nationalismus, Teil III).

Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs Ende des Jahrtausends wurde fast ganz Europa allmählich zu einem Einwanderungsgebiet. Verlagerte sich die Migrationsdebatte in der Schweiz unter dem erstarkenden Rechtspopulismus zunehmend von der – inzwischen als notwendiges Übel akzeptierten – Arbeitsmigration auf das Asylwesen, grassierte in rechtsfreien Räumen Ostdeutschlands ein gewaltbereiter Rassismus (Rassistischer Nationalismus, Teil IV). Die Erweiterung der Europäischen Union entfachte zu Beginn des neuen Jahrtausends noch eine gewisse Euphorie. Die Überwindung das nationalstaatlichen Rahmens durch die supranationalen Institutionen der EU erwies sich jedoch als ungeahnt grosse Herausforderung. Während sich die europäischen Nationalstaaten nach ihrer ethnischen Homogenisierung im 19. und 20. Jahrhundert im 21. Jahrhundert nur schleppend zusammenraufen, um die anstehenden Herausforderungen anzugehen, nimmt der Migrationsdruck ständig zu.

 

Erinnerung an die deutsche Auswanderung

 

In Ostdeutschland sind die Schmerzen, die eine Transformation vom Aus- zum Einwanderungsland verursachen können, besonders spürbar. Dramatischer als in anderen Staaten des Warschauer Pakts kehrte sich die Rolle Ostdeutschlands um. Auf die anhaltende Abwanderung während der vier DDR-Jahrzehnte folgte fast über Nacht die Einwanderung verschiedenster Gruppen in die neuen Bundesländer: von Spätaussiedler:innen aus der ehemaligen Sowjetunion über Arbeitsmigrant:innen aus den neuen EU-Ländern bis zu Asylsuchenden. Spätestens seit der sogenannten Flüchtlingskrise von 2015 ist deutlich, dass sich die Tatsache der Einwanderung auch in den neuen Bundesländern nicht mehr leugnen lässt.

Angesichts dessen mag es heilsam sein, an die dreihundertjährige Emigrationsgeschichte aus dem deutschsprachigen Raum zu erinnern. In der dreiteiligen Serie «Auswandern! Deutsche Schicksale aus drei Jahrhunderten» (2025) verfolgen die Regisseure Marc Ball und Patrick Cabouat anhand persönlicher Geschichten die lange Auswanderung. Die berührenden Animationssequenzen ebenso wie die Geschichten weisen nicht zuletzt darauf hin, dass einst deutschsprachige Menschen mit denselben Vorwürfen konfrontiert waren, denen sich nun Immigrant:innen gegenübersehen. Die britische Krone etwa warf den deutschen Einwanderer:innen Mitte des 18. Jahrhunderts Sektierertum vor. Ressentiments gegen deutsche Migrant:innen hielten durch die Jahrhunderte hinweg an.

 

Und die Gesetze?

 

Den kulturellen Herausforderungen, die Migration zweifelsohne mit sich bringt, können Staaten unterschiedlich begegnen. Gerade der deutsche Kulturraum erweist sich dabei als besonders protektionistisch. Stärker als andere europäische Staaten stützen sich die deutschsprachigen Gebiete – Österreich, die Schweiz und Deutschland – auf das sogenannte ius sanguinis (Gesetz des Bluts). Dieses verleiht die Staatsbürgerschaft aufgrund der Abstammung. Diesem steht das ius solis (Gesetz des Bodens) gegenüber, wonach alle Menschen, die auf einem bestimmten Territorium geboren werden, die Staatsbürgerschaft erhalten.

 

Das Selbstverständnis als Volk greift in Deutschland tief. (© Karlheinz Pape, pixabay.com)

 

War das Recht in der DDR – oder auch der Sowjetunion – bezüglich Staatsangehörigkeit liberaler, tendiert die Bundesrepublik seit dem Jahr 2000 – anders als die Schweiz und Österreich – zu einem Mischsystem. Demnach erhalten auch die Kinder von Ausländer:innen, die auf deutschem Staatsgebiet geboren wurden, unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Ungeachtet dessen, lässt sich eine Herrenmenschen-Attitüde im deutschsprachigen Raum auch an den Gesetzen zur Staatsbürgerschaft ablesen. Der Staatsbürgerschaft im deutschen Kulturraum liegt ein ethnisches Verständnis zugrunde.

 

Selbstbehauptung in der Schweiz

 

Sich als Migrant:innen gegen staatliche oder gesellschaftliche Repressalien zu behaupten, mag unter solchen Voraussetzung besonders schwierig sein. Gelingen kann das, dies legt zumindest die Geschichte der italienischen Arbeitsmigration in der Schweiz nahe, wenn eine migrantische Gruppe sich selbstorganisiert zur Wehr setzt. Angelo Maiolino zeichnete in seinem Buch «Als die Italiener noch Tschinggen waren» (2011) die Geschichte dieser Selbstorganisation nach. Die Selbstorganisation ausgehend von der «Federazione delle Colonie Italiane in Svizzera» (FCLIS) war unumgänglich, denn «weder die schweizerische noch die italienische Regierung vertraten aus Sicht des FCLIS die Interessen der italienischen Einwanderer und Arbeiter.»

Damit diese Selbstorganisation gelingen kann, muss eine migrantische Gruppe sowohl über eine kritische Grösse als auch über eine kritische Dichte verfügen. Eine gewisse Grösse macht eine migrantische Gruppe einerseits unübersehbar, was überhaupt erst eine politische Auseinandersetzung im Gegensatz zu vollständiger Unterdrückung hervorbringt. Die Anwesenheit der Migrant:innen lässt sich nicht einfach ignorieren. Andererseits begünstigt eine gewisse Dichte der migrantischen Bevölkerung die Bildung von Strukturen der Selbstorganisation. Zu überwinden waren etwa im Fall der Selbstorganisation italienischer Arbeitsmigrant:innen auch Regionalismen aus dem Herkunftsland.

 

Rigide Einbürgerung

 

In der Schweiz bezog sich diese Selbstbehauptung vor allem auf die Arbeits- und Lebensbedingungen. Ein Mindestmass an kultureller und politischer Teilhabe sollte gewährleistet sein. Und im Zuge der Überfremdungsinitiative in den Siebzigern stand nichts weniger als die Existenz der Gastarbeiter:innen auf dem Spiel. Die Frage nach der Staatsangehörigkeit blieb in der protektionistischen Schweiz jedoch ausgeklammert. Bis heute herrscht ein ausgesprochen rigides Einbürgerungsregime. Entsprechend bleiben auch die Nachfahren von Arbeitsmigrant:innen bisweilen über mehrere Generationen hinweg juristisch ‹Ausländer:innen›. Ob der sogenannten Demokratie-Initiative, dem jüngsten Versuch, daran etwas zu ändern, Erfolg beschieden sein wird, wird sich zeigen.

Angesichts dessen ist kaum von der Hand zu weisen, dass eine ethnische Grundierung mit rassistischer Tendenz dem Schweizer Staatswesen nach wie vor zugrunde liegt. Das mag im Alltag zwar wenig auffallen, prägt das Gemeinwesen der Schweiz aber dennoch. Es zementiert – in der Abwertung der migrantischen Wohnbevölkerung – Selbstgefälligkeit und Selbstüberschätzung. Materieller Wohlstand und politische Stabilität erscheinen ausschliesslich als eigenes Verdienst. Menschen die Teilhabe am Wohlstand und den politischen Prozessen zu verweigern, die vermeintlich nicht über die gleiche moralische Integrität verfügen, erscheint als folgerichtig.

 

Selbstbehauptung in der DDR

 

Was im Fall der italienischen Arbeitsmigration in der Schweiz gelingen konnte, stand in der DDR unter schlechteren Voraussetzungen. Waren schon die staatlichen Reglementierungen weitreichender als in der Schweiz, sahen die Massenorganisationen wie der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund neben sich auch keinen Raum für Selbstorganisation vor. Den Vertragsarbeiter:innen fehlte häufig eine bestärkende Instanz im Hintergrund, wie sie für die italienischen Arbeitsmigrant:innen in der Schweiz etwa die italienischen Gewerkschaften darstellten. Nicht selten blieben die Vertragsarbeiter:innen auf sich alleingestellt.

 

Der Händedruck des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds erwies sich für manche als Zwang, der Selbstorganisation unterband. (Gemeinfrei)

 

Zudem verhinderte die geringe Zahl der Vertragsarbeiter:innen die «Herausbildung ethnischer communities», wie Almut Zwengel im Sammelband «Die ‹Gastarbeiter› der DDR» (2011) unterstreicht, und damit eine wirksame Selbstorganisation. Die einzelnen Gruppen von Vertragsarbeiter:innen waren zwar zu gross, um ignoriert zu werden, aber auch zu klein, um sich wirksam zu organisieren. Dennoch kam es immer wieder zu Streiks, um die Arbeits- und Unterbringung anzuprangern oder die Einhaltung der Arbeitsverträge – etwa bezüglich Entlöhnung oder Ausbildungsversprechen – einzufordern. Gerade die geringe Zahl der Vertragsarbeiter:innen, die sich aufgrund dessen nicht in ausreichendem Mass selbstorganisiert zur Wehr setzen konnten, begünstigte Gewalt.

 

Aufarbeitung und Selbstbehauptung

 

Konnte eine Aufarbeitung der italienischen Arbeitsmigration in der Schweiz dank historischer Distanz stattfinden, erhält auch die Anwesenheit migrantischer – und insbesondere dunkelhäutiger – Menschen in der DDR und Ostdeutschland erst allmählich öffentliche Aufmerksamkeit. Besonders prominent wurde Sam Meffire, dessen Geschichte – «vom ersten Schwarzen Polizisten in der DDR zum Medienstar und schließlich zum Verbrecher», wie der MDR formuliert – wiedergibt. Berührend wiederum ist die Suche des dunkelhäutigen Arztes Marco Leitzke im DLF-Feature «Welcome Home Dr. Marco» nach seinen kenianischen Wurzeln.

Lokalen Selbstorganisationsinitiativen in den Neunzigern wie etwa der Leipziger IG Farbig war oft ein kurzes Leben beschieden. Sie fungierten für einige Zeit als Schwesterorganisationen westlicher Selbstorganisationsinitiativen und gingen dann in diesen auf. Inzwischen findet die ostdeutsche – und insbesondere die DDR-Migration – jedoch Ausdruck in der Adaption anti-rassistischer Terminologie. Neben den people of colour im Allgemeinen finden sich entsprechend auch die «Ossis of colour», die vehement die Berücksichtigung migrantischer Geschichte in der DDR und Ostdeutschland einfordern. Mit dem Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland ist 2018 auch eine übergreifende Selbstorganisationsstruktur entstanden.

 

Ähnlichkeiten und Auswüchse in Ost und West

 

Neben den strukturellen Unterschieden zwischen der Schweiz und der DDR bzw. Ostdeutschland finden sich – gerade im alltäglichen Umgang – aber auch sozialpsychologische Parallelen. So sahen sich Gast- und Vertragsarbeiter:innen immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, als «Streikbrecher:innen» in der Schweiz und als «Normbrecher:innen» in der DDR die gängigen Arbeitsstandards zu unterlaufen und damit die Arbeitsbedingungen der einheimischen Bevölkerung zu verschlechtern. Migrierten bevorzugt junge Männer, waren auch patriarchale Ressentiments nicht weit.

Diese bestehen als Echo der Überfremdungsdebatte bis heute und finden in rechten Umvolkungstheorien ihren Niederschlag. Dass eine ‹Umvolkung› unter den gegenwärtigen Voraussetzungen dereinst Tatsache sein wird, lässt sich nicht leugnen. Die einst ethnisch homogenen Gesellschaften Europas erneuern sich nicht. Sterbe- und Geburtenrate sind höchst unausgeglichen. Das resultiert in der Abnahme einer vermeintlich einheimischen Bevölkerung. Dass, wie es rassistische Narrative suggerieren, finstere Interessen dahintersteckten, die ein solches Szenario vorantrieben, ist blanker Unsinn. In der Schweiz drücken sich solche Haltungen vor allem in umweltschützerisch verbrämter Xenophobie aus. Unter dem euphemistischen Titel «Nachhaltigkeitsinitiative» soll die Bevölkerung in der Schweiz durch die rigide Regelung der Migration auf 10 Millionen begrenzt werden.

 

Stadt und Land

 

Entgegen diesen Phantasmen haben die Selbstbehauptungskämpfe migrantischer Gruppen dazu geführt, dass zumindest in urbanen Gegenden der Schweiz die Vorstellung einer ethnisch homogenen Bevölkerung schwindet. In einem urbanen Umfeld ist das Faktum der Migration weitgehend akzeptiert. Zwar wird nach wie vor über das Ausmass der Einwanderung gestritten, aber die Einwanderung selbst und die damit einhergehende Pluralität stellen nur noch wenige Menschen in städtischen Lebensräumen in Frage.

 

Eine Intervention auf einer Bautafel zeugt vom wachsenden migrantischen Selbstbewusstsein zumindest im Leipziger Eisenbahnstrassenviertel. (© Fabian Schwitter)

 

In Ostdeutschland allerdings hält die Auseinandersetzung an. Die Veränderung des Strassenbilds konstatieren selbst Menschen, die sich nicht dem rechten Spektrum zuordnen, immer wieder mit Bedauern. Gerade jungen Männern, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, schlägt dieselbe Ablehnung entgegen, mit der, so Maiolino, einst italienische Gastarbeiter in der Schweiz konfrontiert waren: «Besonders besorgniserregend waren die jungen italienischen Männer, die in der Freizeit mit dem Unsichtbarwerden Mühe hatten.» Angesichts des Veränderungsdrucks ist eine – rassistisch – Abwehr allzu naheliegend. Die Akzeptanz ethnischer Pluralisierung steht in Ostdeutschland auch in Städten noch aus. Mangelnde Übung im Umgang mit Menschen anderer Kulturen führt zu einem Alltagsrassismus, der nicht unbedingt innerer Überzeugung entspringen muss, sich aber dennoch in einem – bisweilen unüberwindlichen – Befremden gegenüber Migrant:innen äussert.

 

Scheitern an den eigenen Ansprüchen

 

Mit Blick auf die DDR und die Schweiz lässt sich festhalten: Angesichts ihrer Ansprüche scheiterten sowohl der sozialistische Internationalismus als auch der demokratische Liberalismus an der Migration. Beide politischen Strömungen blieben – unterlaufen von protektionistischen und konservativen Tendenzen – in der Praxis leere Versprechen. Die Entwicklungen in der DDR und der Schweiz verliefen jedoch gegenläufig. Diente eine nationalistische Regierungsstrategie in der Schweiz vor allem der sogenannten geistigen Landesverteidigung um den Zweiten Weltkrieg herum, um sich in der Folge abzuschwächen, griff die Regierung der DDR mit zunehmender Dauer auf den Nationalismus zurück und intensivierte ihre geistige und militärische Landesverteidigung. Dabei wehrte sie jedoch weniger Immigration ab, als dass sie die Emigration der eigenen Bevölkerung verbrämt mit anti-kapitalistischer Widerstandsrhetorik verhinderte.

Die Versuche in Ost und West, Migration zu kontrollieren, scheiterten nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zunehmend. In der Schweiz verselbständigte sich die forcierte Arbeitsmigration und schlug gegen Ende des Jahrtausends in eine unaufhaltsame Armutsmigration um. Was sich im Westen schon länger abzeichnete, greift nun – ob es um europäische Personenfreizügigkeit oder um interkontinentale Migration geht – auch auf die einst abgeschotteten Staaten Osteuropas über. Sich zuspitzende Verteilkämpfe erinnern an die Auseinandersetzung in der Weimarer Republik, als um die nationale oder internationale Ausrichtung sozialer Verantwortung gekämpft wurde. Die sozialdarwinistische Wettbewerbslogik zwischen Völkern, die damals ihren grausamen Höhepunkt erreichte, lebt in der biederen, aber um nichts weniger nationalchauvinistischen Selbstverständnis der Schweiz fort.  Besonders pervers zeigt sich das, wenn das einstige Aushängeschild der Schweizerischen Volkspartei in seinem Selbstporträt des Schweizer Fernsehens nicht müde wird, seine Vorstellung von Politik mit Kriegsrhetorik zu illustrieren. Ein Glück ist dennoch, dass die Schweiz fast zwei Jahrhundert von kriegerischen Auseinandersetzungen verschont geblieben ist.

 

Hundert Jahre Stillstand?

 

Während sich ein Bild der Schweiz durchsetzt, das diese als folkloristisches Museum und ökonomische Profiteurin zugleich darstellt, hält die Selbstfindung der neuen Bundesländer im wiedervereinigten Deutschland an. Das beängstigende Erstarken rechtspopulistischer Kräfte sollte aber nicht über sein wahres Gesicht hinwegtäuschen, das sich in der Schweiz (und andernorts) längst schon zeigt: persönliche Bereicherung durch rassistischen Nationalismus. So weit sind wir – und das ist das ernüchternde Ende dieser Auseinandersetzung – in hundert Jahren Kapitalismusgeschichte und Experimenten mit politischen Systemen also nicht gekommen.

 

 

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